DALiMED Nutzungsbedingungen
1.1 Allgemeiner Teil
Die Abrechnungsstellen übernehmen für die Leistungserbringer die Abrechnung der ärztlichen Leistungen.
Mit dieser Infrastruktur besteht nun die Möglichkeit, Rechnungen, die bisher per Post empfangen wurden, digital zur Verfügung gestellt zu bekommen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diese direkt über die App an die Krankenversicherung weiterzuleiten.
Mit der Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen entsteht zwischen dem Rechnungsempfänger und der abrechnenden PVS, bei der die Registrierung stattfindet, ein Nutzungsvertrag.
1.1.1 Begriffserklärungen
Abrechnungsstelle: Erstellt auf Basis der erteilten Einwilligung des Behandelten die Rechnung des Leistungserbringers (Arzt, Krankenhaus o.ä.) und ist Verantwortlicher für die Datenverarbeitung.
Rechnungsempfänger: Ist zur Entgegennahme einer (digitalen) Rechnung berechtigt, entweder als Patient und/oder Versicherter.
Kostenträger: Ist der Versicherungsträger des Rechnungsempfängers, z.B. Private Krankenversicherung, Beihilfestelle.
PADline: Die PADline GmbH ist eine Tochtergesellschaft mehrerer Privatärztlicher Verrechnungsstellen mit der Aufgabe, technische Lösungen zu entwickeln und bereitzustellen.
DALiMED: DALIMED ist ein von der PADline entwickeltes Produkt, dass die sichere digitale Zustellung von Rechnungen im Gesundheitswesen erlaubt.
IBM/ERIC: ERIC ist eine von IBM entwickelte Plattform zum Betrieb von Gesundheitsapps der Kostenträger (z.B. Privaten Krankenversicherungen). DALiMED nutzt die Strukturen von ERIC. Sofern der Rechnungsempfänger entscheidet, eine Rechnung an den teilnehmenden Kostenträger weiterzuleiten, wird diese Plattform genutzt. Über die Nutzung der App wird der Nutzer über den Kostenträger weiter informiert.
1.1.2 Funktionen der Anwendung
Die Anwendung unterteilt sich für den Anwender in drei unterschiedliche Funktionen:
Registrierung:
Die Registrierung dient dem Zweck, den Rechnungsempfänger für den digitalen Empfang von Rechnungen anzumelden.
Versand von Rechnungen:
Nach der erfolgreichen Registrierung erhält der Rechnungsempfänger seine Rechnungsdokumente digital in seine App, wobei die Abrechnungsstelle es sich in besonderen Fällen vorbehält, die Rechnungsdokumente ausschließlich oder zusätzlich postalisch zu versenden.
Dies ist z.B. der Fall:
- bei Mahnungen
- falls der Verdacht besteht, dass eine digitale Rechnung nicht zugestellt wurde
- falls die erforderliche Infrastruktur temporär nicht zur Verfügung steht
Um gewährleisten zu können, dass dem Rechnungsempfänger die Unterlagen zeitnah zur Verfügung stehen, erhält die PVS von der App eine Eingangs- und Lesebestätigung.
Einreichung beim Kostenträger:
Der Rechnungsempfänger kann entscheiden, ob er die Rechnung zur Erstattung an seinen Kostenträger weiterreicht. Diese Weiterleitung an den Kostenträger ist kein Service der Abrechnungsstellen und nicht Gegenstand dieser Erklärung.
1.2 Kernleistung
Die Kernleistung ist der digitale Versand von Rechnungsdokumenten von der Abrechnungsstelle bis in die App des Versicherten.
Dabei werden zwei Plattformen benutzt:
- die Daten-Logistik-Infrastruktur im Medizinwesen (DALiMED)
- die ERiC Plattform von IBM
Die Abrechnungsstelle übermittelt zunächst über DALiMED die digitalen Rechnungen an die Schnittstelle zur IBM/ERiC Plattform.
Der weitere Datenverkehr bis zur App des Versicherten und ggf. weiter zur PKV liegt technisch im Verantwortungsbereich von IBM und ist damit nicht Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen.
1.3 Registrierung und Freischaltung
Für die Teilnahme eines Versicherten am digitalen Rechnungsversand ist eine Registrierung erforderlich, die auch einen Freischaltprozess beinhaltet. Für die initiale Anmeldung wird eine Rechnung an den Rechnungsempfänger benötigt.
Diese Funktionalität wird durch die App des Kostenträgers, bei dem der Rechnungsempfänger versichert ist und die das entsprechende Modul enthält, bereitgestellt.
Je nach Verfahren erhält der Rechnungsempfänger den Freischaltcode mit der Rechnung der Abrechnungsstelle, als separates Schreiben oder auf einem anderen sicheren Weg. Nach der Eingabe des Codes ist die App für die Entgegennahme digitaler Rechnungen berechtigt.
1.4 Rechnungsversand
1.4.1 Digitaler Rechnungsversand
Mit der Registrierung für den digitalen Rechnungsversand stimmt der Rechnungsempfänger zu, Rechnungen und ggf. weitere Rechnungsdokumente von den teilnehmenden Abrechnungsstellen ausschließlich in digitaler Form zu erhalten. Damit verzichtet er gleichzeitig auf den postalischen Versand der Rechnungsdokumente.
Die PVS ist berechtigt aber nicht verpflichtet, dem Rechnungsempfänger zukünftig alle Rechnungen bzw. rechnungsbezogenen Unterlagen ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
Der Versand von digitalen Rechnungen beginnt ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Freischaltung einer Registrierung. Rechnungen oder andere Dokumente, die bereits vor diesem Zeitpunkt versendet wurden oder bei denen der Druckvorgang schon begonnen hat, können nicht in das Verfahren aufgenommen werden. Der Versand endet mit der De-Registrierung durch den Rechnungsempfänger.
1.4.2 Postalischer Rechnungsversand
Die Abrechnungsstellen bleiben berechtigt, Rechnungen postalisch in Papierform – ggf. zusätzlich zum digitalen Versand – zu übermitteln. Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
1. Wenn eine Rechnung nicht bezahlt wurde, wird die Mahnung normalerweise (zusätzlich) in postalischer Form versendet.
2. Wenn die Plattform von IBM/ERiC nicht erreichbar ein sollte
3. Wenn eine digitale Rechnung möglicherweise nicht zugegangen ist.
Um sicherstellen zu können, ob eine Rechnung zugegangen ist, erhält die Abrechnungsstelle bei erfolgreicher Übermittlung einer digitalen Rechnung an die App eine automatische Bestätigung über die Zustellung.
Sollte die Abrechnungsstelle ein Rechnungsdokument sowohl postalisch als auch digital versenden, so gilt als Zeitpunkt der Zustellung der Zeitpunkt der ersten Zustellung.
1.5 Verfügbarkeit und Kosten
1.5.1 Servicezeiten
Die Abrechnungsstelle erbringt die Leistungen im Zusammenhang mit dem digitalen Rechnungsversand grundsätzlich während ihrer gewöhnlichen Geschäftszeiten.
Die Beantragung von Registrierungen ist in der Regel auch außerhalb der genannten Zeiten möglich, die Verfügbarkeit wird aber nicht garantiert.
Wünscht der Nutzer keinen weiteren digitalen Versand von Rechnungen über die jeweilige App und nutzt zur Abmeldung die De-Registrierungsfunktion der App oder wendet sich an die jeweilige Abrechnungsstelle, werden solche Vorgänge unverzüglich bearbeitet. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer Überschneidung zwischen De-Registrierung und einem weiteren Dokumentenversand kommen kann.
1.5.2 Wartungszeiten
Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, zu Zeitpunkten außerhalb der genannten Arbeitszeiten durchgeführt.
1.5.3 Support
Für den Support gelten die Zeiten und Bedingungen der jeweiligen Abrechnungsstelle, die auf der entsprechenden Webseite gefunden werden können.
1.5.4 Kosten
Die Nutzung des digitalen Rechnungsversands ist für die Rechnungsempfänger kostenlos.
Sie sind nicht befugt, die zur Verfügung gestellten Leistungen Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
1.6 Ihre Pflichten
1.6.1 Empfang von Rechnungen
Nach erfolgreicher Registrierung für den digitalen Versand sind Sie verpflichtet, die digitalen Rechnungen eigenverantwortlich über die App Ihrer Versicherung (PKV oder Beihilfe) abzurufen und so lange wie erforderlich zu speichern.
1.6.2 App Einstellung
Sie sind verpflichtet, die Anwendung während der Vertragslaufzeit so zu konfigurieren, dass Sie von der Zusendung einer neuen Rechnung unmittelbar Kenntnis erlangen (etwa durch eine Push-Nachricht).
1.6.3 Meldung und De-Registrierung
Sollte Ihnen der Zugriff auf das Verfahren oder die App nicht mehr möglich sein, haben Sie die zuständige PVS darüber unverzüglich zu informieren und – soweit möglich – eine De-Registrierung vom digitalen Rechnungsversand durchzuführen.
1.6.4 Hardware und Software Voraussetzungen
Die Möglichkeit der Teilnahme am digitalen Empfang ist abhängig von der von Ihnen benutzen Hardware (Smartphone) und den Software-Voraussetzungen (z.B. Speicher).
Sie sind dafür verantwortlich, dass die von Ihnen verwendete Software und Hardware zur Nutzung der Dienstleistung geeignet ist.
1.6.5 Meldung von Mängeln
Etwaige Mängel des Verfahrens sind unverzüglich an Ihre PVS zu melden.
Sie sind verpflichtet, die für die Behebung notwendigen Informationen weiterzuleiten und die Hinweise des Supports zu beachten.
1.7 Vertragslaufzeit, Widerruf und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit einer erfolgreichen Registrierung des Rechnungsempfängers und kann von beiden Parteien jederzeit beendet werden.
Sowohl für die Kündigung als auch für den Widerruf kann die De-Registrierungsfunktion der Kostenträger App genutzt werden. Alternativ kann die Kündigung auch postalisch an die Adresse der zuständigen PVS erfolgen.
1.8 Haftung
Die PVS haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
1.8.1 Verlust von Daten
Für den Verlust von Daten haftet die PVS nicht, falls der Schaden darauf beruht, dass Sie es unterlassen haben, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
1.9 Änderung der Vertragsbedingungen
Die Rechnungsersteller sind gemeinschaftlich berechtigt, die Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von gesetzlichen, funktionalen oder technischen Anpassungen des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Änderung oder Ergänzung der Nutzungsbedingungen wird rechtzeitig angekündigt, ohne dass die geänderten oder ergänzten Bedingungen im Einzelnen oder die Neufassung der Bedingungen insgesamt übersandt werden müssten.
Die Gemeinschaft der Rechnungsersteller wird eine solchen Ankündigung über die Änderung der Nutzungsbedingungen im Regelfall über die Webseiten der Teilnehmer oder eine gemeinschaftliche Webseite zugänglich machen.
1.10 Schlussbestimmungen
Die Vereinbarung regelt abschließend und vollständig die gegenseitigen Vertragsverpflichtungen der Parteien zum digitalen Versand von Rechnungsdokumenten.
Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien vereinbaren schon jetzt für diesen Fall, dass sie eine wirksame Bestimmung vereinbaren werden, die die ungültige Bestimmung ersetzt und die dem von den Parteien angestrebten Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.